Nach dem Einzug in eine neue Wohnung hat sich jeder anzumelden. Die Meldestellen befinden sich seit der Bezirksreform von 2001 in den Bürgerämtern der Bezirke. Das Landeseinwohnermeldeamt wurde Teil des neu geschaffenen Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Auch ist auf dem Anmeldeformular keine Unterschrift des Vermieters mehr nötig. Vermutlich schon ab … [Weiterlesen...]