Seit der bundesweiten Liberalisierung des Melderechtsgesetzes im Herbst 2006 ist es nicht mehr erforderlich, bei der Anmeldung auf dem Bürgeramt eine Vermieterbestätigung vorzulegen. Das vereinfachte den Behördengang, führte aber auch zu einer steigenden Zahl von Scheinanmeldungen. Etliche Bezirke wollen das Verfahren jetzt wieder ändern. „In diesem Jahr rechnen wir allein … [Weiterlesen...]