Schon länger hatte Ruth Müller* aus Spandau den Verdacht, dass ihre Dachgeschosswohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Die Vermessung durch einen Architekten bestätigte das: Statt 100 waren es lediglich 90,57 Quadratmeter. Bis vor Kurzem hätte Mieterin Müller nun von ihrem Vermieter verlangen können, dass er ihr die zu viel gezahlten Nebenkosten zurückerstattet. Doch … [Weiterlesen...]