Die Erfahrung, dass der Anspruch auf Zahlung einer Mietkaution neuerdings schon nach drei Jahren verjährt, musste ein Vermieter vor dem Amtsgericht Charlottenburg machen. Die Mietvertragsparteien hatten im Jahre 1996 eine Kautionszahlung vereinbart. Der Mieter hatte die Zahlung bislang jedoch nicht geleistet. Nunmehr nahm ihn der Erwerber der Wohnung als neuer Vermieter in … [Weiterlesen...]
Landgericht Duisburg
Der Anspruch des Vermieters auf Stellung einer Mietsicherheit (Kaution) verjährt in der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Zu dieser seit dem 1. Januar 2002 geltenden Rechtslage gibt es nun ein erstes Urteil des Landgerichts Duisburg. Gemäß § 194 Absatz 1 BGB unterliege das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu fordern, der Verjährung. Bei dem … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Im Mietrecht gilt es verschiedene Verjährungsfristen zu beachten. Seit dem 1. Januar 2002 gilt für vertragliche Ansprüche gemäß § 195 BGB eine Regelverjährung von drei Jahren. Hiernach verjähren beispielsweise Ansprüche auf Mietzins, Nebenkosten oder Mietkaution ebenso wie auf Maklerprovision. Einer speziellen mietrechtlichen Verjährungsfrist von nur sechs Monaten unterliegen … [Weiterlesen...]