Wohnen ist ein grundlegendes menschliches Bedürfnis. Die Vereinten Nationen haben das Wohnen als Menschenrecht definiert, im deutschen Grundgesetz dagegen steht es nicht. In vielen Verfassungen ist es verankert, auch in der Verfassung von Berlin. Einklagbar ist Recht auf Wohnen aber nicht. Weltweit leben über eine Milliarde Menschen unter unwürdigen Bedingungen, … [Weiterlesen...]