Ein Mieter, der während der Abrechnungsperiode 2004 eine Wohnung bezogen hatte, war zu den vom Wärmemessdienst angekündigten Ableseterminen nicht zu Hause und hatte auch nicht anderweitig für Zugang zu den Heizkostenverteilern gesorgt. In der Heizkostenabrechnung für 2004 las er dann, dass seine Einheiten geschätzt worden waren. Eine weitere … [Weiterlesen...]