Leitsätze: Parkt der Mieter auf dem Parkplatz des Hausgrundstückes nicht innerhalb der dort für das Abstellen der Fahrzeuge aufgezeichneten Linien, sondern quer darüber auf einem schraffierten Bereich, und wird das Mieterfahrzeug deswegen abgeschleppt, kann das Abschleppunternehmen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vom Mieter die Erstattung der Abschleppkosten … [Weiterlesen...]