Leitsatz: Der Mieter kann die Duldung der Wohnungsbesichtigung von der vorherigen Mitteilung der Namen der Kaufinteressenten abhängig machen. AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 28.2.07 - 2 C 418/06 - Mitgeteilt von RA Stephan Werle Urteilstext Aus den Entscheidungsgründen: ... Ein Anspruch auf Duldung der Wohnungsbesichtigung durch Kaufinteressenten und … [Weiterlesen...]