Leitsätze: Das Anbohren der Kunststofffenster ohne Einwilligung des Vermieters stellt eine Pflichtverletzung dar. Auch für einen Laien ist klar, dass die Substanz der Fenster hierdurch beschädigt wird und die Bohrlöcher beim Auszug nicht ohne Weiteres verschlossen werden können. Der Vermieter kann deshalb als Schaden die Kosten für einen Austausch der entsprechenden … [Weiterlesen...]