Einem Mieter kann gekündigt werden, wenn er mit der Mietzahlung in Rückstand gerät, weil das Sozialamt seine Hilfeleistungen nicht rechtzeitig überweist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese von vielen Instanzgerichten vertretene Rechtsansicht nun bestätigt. Der Fall: Ein sozialhilfeberechtigter Mieter reicht einen Unterstützungsantrag bei der Behörde ein, doch diese … [Weiterlesen...]