Das Durchhaltevermögen von Mietern gegen den Abriss ihres Wohngebäudes am Tiergartenrand wurde jetzt von Erfolg gekrönt. Das Berliner Landgericht wies die Räumungsklage des Investors zurück. In den bereits leergezogenen Wohnungen hat allerdings der Abriss bereits begonnen. Die 63. Kammer des Berliner Landgerichts hat kürzlich im Berufungsverfahren … [Weiterlesen...]