Stand: 7/24 Wichtig: Die nachfolgenden Erläuterungen gelten seit dem 7.10.2021 in Milieuschutzgebieten nur für Gebäude, in denen sich maximal fünf Wohnungen befinden. Für alle anderen - die allermeisten - Gebäude gilt auch in Milieuschutzgebieten bis zum 31.12.2025 die allgemeine „Umwandlungsbremse“ des § 250 BauGB (siehe hierzu unser Info Nr. 193). Für die Anwendbarkeit des … [Weiterlesen...]