Die im Rahmen des Konjunkturpakets von der Bundesregierung beschlossene Reduzierung des Umsatzsteuer-(„Mehrwertsteuer-“)satzes von 19 auf 16 beziehungsweise von 7 auf 5 Prozent ist bei Modernisierungen und Betriebskostenabrechnungen für Mieter von Bedeutung. Bei Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen sollten Mieter prüfen, ob bei den zugrunde gelegten Abrechnungen … [Weiterlesen...]