Stand: 3/23 Im Folgenden wollen wir die Mieterhöhungsmöglichkeiten nach §§ 557 - 561 BGB im Überblick vorstellen. Die jeweiligen Einzelheiten können Sie unseren Spezial-Infos entnehmen. Die nachfolgend genannten Regelungen gelten für Wohnraum, der nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Das Recht der Mieterhöhung ist in den §§ 557 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches … [Weiterlesen...]
Info 20: Mieterhöhungen nach § 558 – § 558 e BGB
Berliner Mietspiegel - Jahressperrfrist - Vergleichsmiete - Kappungsgrenze Stand: 3/23 Die Möglichkeit der Grundmieterhöhung findet sich in §§ 558 - 558 e BGB. Sie gilt für Wohnraum, dessen Erstellung nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde (freifinanzierter Alt- und Neubau). Folgende Fragen behandelt dieser Artikel: Einjahressperrfrist bei einer … [Weiterlesen...]