Ob Mieter nun kahle Aufgänge und sterile Treppenhäuser verschönern wollen oder einfach Dinge abstellen, für die in der Wohnung kein Platz ist: Nicht wenige belegen den Absatz vor ihrer Eingangstür - und damit eine Fläche, die sie nicht gemietet haben. Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das Schreiben des Vermieters war unmissverständlich. "Wir geben Ihnen … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Der Vermieter muss keine dauerhafte Beleuchtung des Treppenhauses gewährleisten. Er ist allerdings verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Treppenhaus so beleuchtet ist, dass man, nachdem man den Schalter betätigt hat, auch als älterer Mensch in normaler Geschwindigkeit von der Wohnungstür bis zur Haustür gelangen kann oder umgekehrt. Ist die … [Weiterlesen...]