Am 1. Juli 2024 können Mieterinnen und Mieter selbst ihren Kabel-TV-Anbieter wählen und sind nicht mehr an die Sammelverträge ihrer Hauseigentümer gebunden, für die sie im Rahmen der Nebenkosten bezahlen, selbst wenn sie den Anschluss gar nicht nutzen. Das Auslaufen dieser als „Nebenkostenprivileg“ bekannten Regelung ruft jetzt schon Kabelanbieter auf den Plan, die sich … [Weiterlesen...]





