Im Rahmen umfangreicher Modernisierungsarbeiten wollte ein Vermieter auch den Terrazzoboden des Bades verfliesen lassen. Der Mieter verweigerte die Duldung - und bekam vor dem Landgericht Berlin Recht. Auch wenn ein Fliesenboden moderner erscheinen mag, sei eine nachhaltige Verbesserung des Gebrauchswerts der Wohnung durch den Ersatz des Terrazzobodens im Bad nicht … [Weiterlesen...]