Mit dem späten Wintereinbruch hat die Berliner Stadtentwicklungsverwaltung nochmals auf die private Verpflichtung zur Schneebeseitigung hingewiesen. Wichtiger Grundsatz: Kein Streusalz zur Schnee- und Eisbeseitigung. Streusalz wird nicht abgebaut, sondert reichert sich im Boden an und schädigt dann fortgesetzt Berlins Straßenbäume. Deshalb darf es zur privaten Eisbeseitigung … [Weiterlesen...]
Winterdienst
Während sich die einen über den ungewohnten Anblick eines verschneiten Berlins freuen, bedeutet die weiße Pracht für andere lästige Arbeit: Sie müssen Schnee schippen und Wege freiräumen. Verantwortlich für den Winterdienst sind eigentlich die Kommunen. Die geben diese Verpflichtung aber meistens an die Anlieger - also Grundstückseigentümer und Vermieter - weiter. Wenn diese … [Weiterlesen...]