Während früher mit Flüssigkeit gefüllte Verdunsterröhrchen an den Heizkörpern angebracht waren, sind dort heutzutage zumeist elektronische Heizkostenverteiler zu finden, inzwischen oft schon solche Geräte, die per Funk abgelesen werden können. Bei dieser Ausstattung erhält der Mieter in der Regel keinen Ablesebeleg mehr. Da der Verbrauch allerdings zum Ende jeder … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Meist um die Jahreswende werden üblicherweise Heizkostenverteiler und Wasserzähler abgelesen. Der Ablesetermin muss dem Mieter rechtzeitig angekündigt werden, damit er sich auf den Besuch des Ablesers einrichten kann. Wenn die Wohnung mit Funkablesegeräten ausgestattet ist, kann von Ferne aus abgelesen werden, ohne dass der Mieter anwesend sein muss. Um sich vor möglichen … [Weiterlesen...]




