Mieter, die einen Vertrag für "Betreutes Wohnen" geschlossen haben, können nicht einseitig den Betreuungsteil kündigen. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) beschlossen. Beim "Betreuten Wohnen" wird zusätzlich zum Mietvertrag ein Betreuungsvertrag mit bestimmten Grundleistungen abgeschlossen. Ein betreuter Mieter hatte nun den Serviceteil gekündigt, da er damit zunehmend … [Weiterlesen...]