Wer die Gebrauchsbeeinträchtigungen seiner Wohnung - wenn auch vollkommen unabsichtlich - selbst verursacht hat, der darf die Miete dann natürlich nicht mindern. Wenn ein Mieter beispielsweise Aquarien in der Wohnung aufgestellt hat, erzeugt das eine hohe Luftfeuchtigkeit. Diese wiederum kann auf Dauer zu Feuchtigkeitsschäden bis hin zu Schimmelbefall führen. Für die … [Weiterlesen...]