Das Landgericht Berlin hat sich mit einem mieterfreundlichen Urteil gegen den Bundesgerichtshof gestellt: Der Vermieter dürfe dem Mieter wegen Mietrückständen nicht fristlos und zugleich hilfsweise ordentlich kündigen. Eine solche Hilfskündigung führt bislang dazu, dass der Mieter selbst dann die Wohnung verliert, wenn er die fristlose Kündigung abwehrt, indem er innerhalb der … [Weiterlesen...]