Winterdienst, also Schnee schieben und Streuen bei Eisglätte, sind regulär Sache des Vermieters. Mitunter wird diese Verpflichtung aber auch vertraglich auf den Mieter übertragen. Hat der Mieter die Pflichten des Winterdienstes einmal übernommen, dann haftet er auch dafür. Das sollte vor Abschluss eines entsprechenden Vertrages wohl bedacht sein. Die wichtigsten Grundregeln … [Weiterlesen...]