Den Vermieter trifft bei Schnee und Eis grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht. Er muss dafür sorgen, dass dem Mieter im und am Haus keine Gefahren drohen. Gehwege sind zwischen 7 und 20 Uhr von Schnee und Eis freizuhalten, mindestens aber sind die Wege so abzustumpfen, dass auch Älteren und Gebrechlichen keine Gefahr droht. Aber selbstverständlich sind auch die Mieter … [Weiterlesen...]




