Meist wird vom Vermieter mit der Schneeberäumung ein externer Dienstleister beauftragt. Doch gar nicht selten liegt die Räumpflicht in Mieterhänden. Wir sagen Ihnen, worauf es dann ankommt. Für die Beräumung der Gehwege, die an ein Grundstück angrenzen, ist in Berlin gemäß Straßenreinigungsgesetz grundsätzlich der Anlieger verantwortlich, im Normalfall also der … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Die Schneeberäumung auf dem Balkon obliegt dem Mieter. Er muss dafür sorgen, dass eine vorhandene Balkonentwässerung funktionstüchtig bleibt. Kommt es trotz üblicher Sorgfalt zu Verstopfungen, so ist der Vermieter sofort zu unterrichten, damit Folgeschäden, etwa an den darunter gelegenen Wohnungen, vermieden werden. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. Juni 1986 … [Weiterlesen...]