Das Mietenbündnis, das 2012 zwischen dem Senat und den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften geschlossen wurde, sieht eine Sozialklausel bei Mieterhöhungen vor. In strittigen Fällen sollen unparteiische Schlichter prüfen, ob ein Härtefall vorliegt. Doch die Schiedsstellen werden kaum in Anspruch genommen. Woran liegt es? Mehr als 30 Prozent des Nettoeinkommens darf … [Weiterlesen...]