Ein Berliner Lehrerehepaar wird durch Baumaßnahmen im Haus massiv in seiner Wohnungsnutzung eingeschränkt. Der mit dem Ausbau des Dachgeschosses beauftragte Bauträger ist einzig und allein am möglichst schnellen Fortschritt der Baumaßnahmen interessiert. Die Bauaufsicht schreitet ein, aber eine Kontrolle ihrer Anordnung findet nicht statt. Begründung: Mangel an … [Weiterlesen...]