Diesen Termin sollte man sich dick im Kalender eintragen oder ihn rechtzeitig neu vereinbaren: Das Ablesen der Heizungsdaten muss jeder Mieter ermöglichen. Wer nicht selbst vor Ort ist, kann eventuell Nachbarn bitten, den Ableser in die Wohnung zu lassen. Wer ihn einfach vor der Tür stehen lässt, riskiert Kosten und eine ungünstige Schätzung. „Leider habe ich Sie nicht … [Weiterlesen...]
Landgericht Berlin
In einer Heizkostenabrechnung für die Periode 1. Mai 2006 bis 30. April 2007 waren die Kosten bis zum 23. Oktober 2006 geschätzt worden, weil erst an diesem Tage die notwendigen Heizkostenverteiler in den Wohnungen montiert worden waren. Der Mieter hielt diese Handhabung für falsch und machte von seinem 15-prozentigen Kürzungsrecht nach § 12 … [Weiterlesen...]