Leitsätze: 1. Auch für Wohnungen im Nikolai-Viertel ist bei der Bestimmung der ortsüblichen Miete vom Berliner Mietspiegel 2007 auszugehen. 2. Es finden § 558 d BGB und der qualifizierte Mietspiegel Anwendung und nicht ein Parteigutachten, wenn es sich bei der Wohnung nicht um eine Ausreißerwohnung handelt, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mit den Kriterien des … [Weiterlesen...]