Jeder Mieter hat ein Recht darauf, in seiner Wohnung ungestört zu leben, und kann sich gegen vermeidbaren Lärm wehren. Damit ist aber nicht jedes Geräusch verboten. Nachbarn dürfen nur nicht gestört werden. Im Zusammenleben sind also sowohl gegenseitige Rücksicht als auch Toleranz geboten. Die Frage, wann ein Geräusch zum störenden Lärm wird, ist nicht eindeutig zu … [Weiterlesen...]