Mit dem späten Wintereinbruch hat die Berliner Stadtentwicklungsverwaltung nochmals auf die private Verpflichtung zur Schneebeseitigung hingewiesen. Wichtiger Grundsatz: Kein Streusalz zur Schnee- und Eisbeseitigung. Streusalz wird nicht abgebaut, sondert reichert sich im Boden an und schädigt dann fortgesetzt Berlins Straßenbäume. Deshalb darf es zur privaten Eisbeseitigung … [Weiterlesen...]