Der Grundsatz "Eltern haften für ihre Kinder" ist allgemein bekannt - und, nebenbei bemerkt, oft gar nicht zutreffend. Dass Mieter für Verfehlungen ihrer Besucher gerade stehen müssen, wissen aber die wenigsten. Nach einer feucht-fröhlichen Party gab es für einen Mieter ein böses Erwachen. Seine Gäste hatten nicht nur das Treppenhaus bemalt und verschmutzt, sondern auch … [Weiterlesen...]