Das Berliner Zweckentfremdungsverbot wurde verschärft. Seit dem 1. August ist für das Anbieten einer Ferienunterkunft eine Registrierungsnummer vom Bezirksamt notwendig, unter Umständen auch eine behördliche Genehmigung. Wie ist die Rechtslage, wenn man Feriengäste beherbergen will? Seit August muss in jedem Inserat für eine Ferienvermietung – gleich ob auf einem … [Weiterlesen...]
Zweckentfremdung von Wohnraum
Wer Touristen in seiner Wohnung beherbergen will, braucht weiterhin eine behördliche Genehmigung. Und: Der Leerstand von Wohnraum wird nur noch drei Monate lang hingenommen. Das besagt das geänderte Zweckentfremdungsverbot, das am 1. Mai in Kraft tritt. Der Senat verschärft das Zweckentfremdungsverbot. Wer seine als Hauptwohnsitz genutzte Wohnung zeitweise an Feriengäste … [Weiterlesen...]