Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht mit äußerst beschränkter Wirkung. Das Recht auf Wohnen ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 formuliert: "Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet", die Wohnung ist darin ausdrücklich eingeschlossen. Völkerrechtlich … [Weiterlesen...]