Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter eine Mietkaution zu zahlen hat, so darf die Summe das Dreifache der Monatsmiete ohne Berücksichtigung der Betriebs- und Heizkostenvorschüsse nicht übersteigen. Ist nichts anderes vereinbart, so hat der Vermieter das Geld immer getrennt von seinem persönlichen Vermögen und zu den Konditionen anzulegen, die für Spareinlagen … [Weiterlesen...]