Vermieter und Mieter stritten sich um 48,56 Euro im Rahmen der Nebenkostenabrechnung 2003. Der Betrag entsprach den anteiligen Kosten für eine im Jahr 2003 durchgeführte Druckdichtigkeitsprüfung an der im Haus befindlichen Gasleitung (Zuleitung zu den Gasetagenheizungen der einzelnen Wohnungen). Es kam zum Prozess. Das Amtsgericht Kassel entschied: Die Kosten der … [Weiterlesen...]