Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage entstehen, sind Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung der Mietvertragsparteien als "sonstige Betriebskosten" auf den Mieter umgelegt werden können, entschied der Bundesgerichtshof am 14. Februar 2007 (VIII ZR 123/06, MM 07, 145). Wenn also solche … [Weiterlesen...]