Auch in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin behielt die Meinungsfreiheit die Oberhand. Die Mieter der Calvinstraße 21 dürfen weiterhin ihr Protesttransparent mit der Aufschrift "Wir lassen uns nicht luxussanieren!" an ihrem Balkon angebracht lassen. Schon vor dem Amtsgericht Mitte wurde die Klage des Eigentümers Terrial auf Entfernung des Transparents … [Weiterlesen...]
Calvinstraße 21 vor dem Bundesgerichtshof
Mieter müssen es hinnehmen, wenn ihre Fenster durch einen Neubau zugemauert werden. Dieses Signal sendete der Bundesgerichtshof (BGH) aus, als er die Revision im Fall Calvinstraße 21 zurückwies. Der Fall könnte Nachahmer mit fatalen Folgen auf den Plan rufen. Das Bad- und das Küchenfenster von Mieterin Helga Brandenburger sind mittlerweile bundesweit bekannt. Im April 2010 … [Weiterlesen...]