Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des Berliner Versorgers Gasag AG gegen zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2009 und 2010 abgelehnt und damit die Rechte der Gaskunden gestärkt. Der BGH hatte eine Vertragsklausel der Gasag für unwirksam erklärt, nach der das Unternehmen die Gaspreise für ihre Sonderkunden mit den Tarifen „Aktiv“ oder „Vario“ … [Weiterlesen...]
BGH-Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mitte Juli die Rechte der Gaskunden gestärkt: Demnach sind Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen unwirksam, die dem Gasversorger bei steigenden Bezugskosten ein Recht auf Preiserhöhungen zugestehen, nicht aber eine Pflicht zu Preissenkungen beinhalten. Auch die Sonderverträge der Berliner Gasag enthielten bis Anfang 2007 eine … [Weiterlesen...]