Der Hauswart warf die Betriebskostenabrechnungen für 2004 am Montag, den 2. Januar 2006 gegen 21 Uhr in die Briefkästen der Mieter. Zu spät, meinen die Mieter. Noch rechtzeitig, argumentiert der Vermieter. Wer hat Recht? Nach § 556 Absatz 3 Satz 3 BGB kann der Vermieter Betriebskostennachforderungen nur verlangen, wenn er die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des … [Weiterlesen...]