Am 30. Juni 2024 endet das so genannte „Nebenkostenprivileg“, das es Vermieter:innen bisher ermöglichte, einen Sammel-Kabelvertrag für das ganze Haus über die Betriebskosten abzurechnen. Das bedeutet auch, dass es zur Nutzung von Kabel-TV nach diesem Zeitpunkt eines eigenständigen Einzelvertrags für alle Mieterinnen und Mieter des Hauses bedarf. Anfang der 1980er Jahre … [Weiterlesen...]
Nutzungen außerhalb der Wohnräume
Dass Balkon und Keller – wenn vorhanden – mit zur Wohnung gehören, versteht sich von selbst. Aber auch gemeinschaftliche Flächen außerhalb der Wohnung wie Hof, Treppenhaus oder Spielplätze dürfen von den Mietern genutzt werden – selbst wenn das nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht. Dabei ist jedoch nicht alles erlaubt, was gefällt. Auf seinem Balkon darf man Wäsche … [Weiterlesen...]
Info 65: Parabolantenne
Stand: 8/16 Mit einer Parabolantenne (auch Satellitenempfangsanlage, SAT-Anlage genannt) kann heutzutage jeder Bürger direkt Satellitenprogramme in Analog- und in Digitaltechnik empfangen und ist hierfür nicht mehr auf das Kabelfernsehen angewiesen. Folgende Fragen behandelt dieser Artikel: Der Anspruch auf eine Parabolantenne Abwägung im Einzelfall … [Weiterlesen...]
Satelliten-Fernsehen
Die Möglichkeit, über einen Satelliten ausgestrahltes Fernsehen zu empfangen, gibt es in Deutschland seit 1987. Heute empfangen etwa 17,5 Millionen Haushalte das Fernsehprogramm über Satellit, entweder mit einer eigenen Parabolantenne oder über eine Gemeinschafts-Empfangsanlage. Um Rundfunk und Fernsehen über Satellit zu empfangen, benötigt man eine Parabolantenne - die … [Weiterlesen...]
Fernsehen
Zurzeit empfangen in Berlin noch 55 000 Haushalte ihr Fernsehprogramm analog über Satellit, bundesweit sind es 2,9 Millionen. Am 20. April 2012 um 3 Uhr endet die analoge Ausstrahlung der Fernsehsignale via Satellit. Wer bis dahin nicht umgestellt hat, sieht nur noch Schneegestöber – auf allen Kanälen. Wer muss wie umrüsten? Sind auch die Mieter mit Kabelanschluss betroffen? … [Weiterlesen...]