Handwerker eines Vermieters hatten einen Parkettkleber verwendet, welcher mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet war. Die bei einer Untersuchung des Klebers und des Hausstaubes gefundenen Belastungswerte hielt der Mieter für gesundheitsschädigend und sah sich zur Mietminderung berechtigt. Dem wollte das Landgericht Berlin nicht folgen. Für die … [Weiterlesen...]