Streit um eine kleine öffentliche Grünanlage in Schöneberg: Anliegende Grundstücksbesitzer müssen deren Herstellungskosten tragen. Es geht um 1,7 Millionen Euro. Das Oberverwaltungsgericht entschied kürzlich in einem Eilverfahren in zweiter Instanz, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg 90 Prozent der Baukosten für die 4200 Quadratmeter große Grünanlage auf die Eigentümer der … [Weiterlesen...]