Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und verlangt eine Neuregelung bis Ende 2019. Das Urteil hat keinen überrascht. Die Berechnung der Grundsteuer beruht auf völlig veralteten Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen, im Ostteil sogar von 1935. Die kurze Frist, die das Gericht für eine Neuregelung gesetzt hat, … [Weiterlesen...]