Zur Begründung von Mieterhöhungen nach § 558 BGB verweisen Vermieter in der Regel auf den Berliner Mietspiegel, und auch Mieter prüfen eine Mieterhöhung anhand des Mietspiegels. Problematisch erweist sich eine solche Prüfung immer dann, wenn noch innerhalb der Zustimmungs- oder Klagefrist (§ 558 b BGB) ein neuer Mietspiegel veröffentlicht wird. Die Zustimmungsfrist für den … [Weiterlesen...]