Am 1. Juni tritt voraussichtlich das „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“ (kurz: Mietrechtsnovellierungsgesetz) in Kraft. Die sogenannte Mietpreisbremse besagt, dass bei Wiedervermietungen die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. „Mietpreise werden sich nicht mehr so einfach hochschaukeln, wie das … [Weiterlesen...]
Grundstücksvergabe des Senats
Der Senat gibt landeseigene Grundstücke kostenlos an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften ab, damit diese dort bezahlbare Wohnungen errichten können. Doch nur ein Bruchteil der so subventionierten Wohnungen wird einer Mietenbindung unterliegen - und wirklich preisgünstig sind sie auch nicht. Die Theorie klingt gut: Die Kosten für den … [Weiterlesen...]