Seit dem 1. Januar 2017 gilt die neue Ausführungsverordnung (AV) Wohnen, mit der die Wohnkostenübernahme für Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften geregelt ist. Der Neuanmietungszuschlag wird weiterhin gewährt. Der neue Senat hat zusätzliche Verbesserungen angekündigt. Es war eine der letzten Amtshandlungen des vormaligen Sozialsenators Mario Czaja (CDU), als er im Dezember die … [Weiterlesen...]