Alte Heizkessel für Öl oder Gas, eingebaut vor dem Oktober 1978, müssen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) bis Ende 2006 ausgetauscht werden. Bereits seit November 2004 dürfen die Abgasverluste nach der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) maximal 11 Prozent betragen. Seit dem 1. Februar 2006 sind die Bezirksschornsteinfegermeister für die … [Weiterlesen...]