Der Vermieter ist nach § 242 BGB verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus einem langfristigen Mietverhältnis zu entlassen, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung des Mietverhältnisses hat und mindestens einen zumutbaren, solventen Nachmieter stellt. Ein anerkanntes Mieterinteresse liegt beispielsweise vor bei schwerer Krankheit, berufsbedingtem … [Weiterlesen...]