Im März 2008 hatte das Bundeskartellamt gegen diverse Gasversorger ein Gaspreismissbrauchsverfahren eingeleitet. Viele haben jetzt klein beigegeben. Grundlage für das Verfahren des Kartellamts war der neue § 29 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), der das Missbrauchsverbot für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter konkretisiert und verschärft. Die Kartellbehörde … [Weiterlesen...]